90 Prozent der Testlabore können Ergebnisse an Corona-App melden

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      90 Prozent der Testlabore können Ergebnisse an Corona-App melden

      Die Digitalisierung der Corona-Labore in Deutschland ist in den vergangenen drei Monaten ein großes Stück vorangekommen.

      Insgesamt melden 169 niedergelassene Labore ihre Testkapazitäten an das Robert Koch-Institut, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. An die Corona-Warn-App angeschlossen sind demnach inzwischen 152 niedergelassene Labore, sagte ein Sprecher. Das entspreche 90 Prozent der niedergelassenen Testkapazitäten. Im August waren nur rund die Hälfte der Labore in der Lage, die Testergebnisse digital an die Anwender der offiziellen Corona-Warn-App zu senden.

      Neben den niedergelassenen Laboren seien auch elf Labore des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und 15 Labore in Krankenhäusern angeschlossen. Durch die Labore seien bis zum Dienstag rund 2,8 Millionen Testergebnisse digital übermittelt worden.

      Die meisten klinischen Labore, die überwiegend nicht durchgängig digitalisiert sind, machen nach Angaben des Sprechers vor allem Corona-Tests für Mitarbeiter oder für Patienten, die aufgenommen werden. „Es besteht also im klinischen Prozess üblicherweise eine größere Nähe von Labor und getesteter Person, weshalb das Testergebnis auch ohne eine Laboranbindung an die Corona-Warn-App schnell übermittelt und über die Hotline umgehend in die App aufgenommen werden kann.“ Dennoch bemühe sich das Ministerium auch im klinischen Bereich darum, weitere Labore anzuschließen.

      Experten wiesen am Donnerstag darauf hin, dass etliche Patienten bei den Corona-Tests im dem Auftragsformular vergessen, beim Datenschutz-Einverständnis das notwendige Häkchen zu setzen und die digitale Übermittlung zu gestatten. Es komme auch vor, dass bei dem Test nicht - wie unbedingt notwendig - ein einzelnes Formular pro Patient generiert werde, sondern vorhandene Formulare fotokopiert würden, wodurch eine individuelle Benachrichtigung unmöglich gemacht werde. Daher solle man als Betroffener bei einem Corrona-Test unbedingt darauf achten, ein Unikat als Auftragsformular zu erhalten, und keine Kopie.

      Quelle: Infodigital