DAB+: Digitalradiopflicht in Empfangsgeräten beschlossen

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      DAB+: Digitalradiopflicht in Empfangsgeräten beschlossen

      Es ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des terrestrischen Rundfunks in Deutschland: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht.Dies hat heute der Bundesrat beschlossen.

      Der Bundesrat hat das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in seiner heutigen Plenarsitzung gebilligt. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor am 17. Oktober nach einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen. Das Gesetz tritt in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

      EU-Vorgabe wird nationales Recht

      Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in
      nationales Recht um. In Frankreich und Italien sind vergleichbare Bestimmungen bereits in Kraft.

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