Ermittlungsdaten für Kontakt zu Minderjährigen genutzt

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      Ermittlungsdaten für Kontakt zu Minderjährigen genutzt

      Polizisten nutzten die im Rahmen von Ermittlungen erhobenen Handynummern von Minderjährigen, um diese zu kontaktieren und ihnen "sexuelle Avancen" zu machen. Abgeordnete im Schweriner Landtag sind fassungslos und fordern zumindest dienstrechtliche Konsequenzen.

      Polizisten haben dienstlich erhobene Kontaktdaten von minderjährigen Mädchen dazu genutzt, diesen "sexuelle Avancen" zu machen, wie aus dem Jahresbericht des Datenschutzbeauftragtenvon Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht. Im Schweriner Landtag forderten Abgeordnete nun eine entschiedeneres Vorgehen des Innenministeriums, nachdem sie von Innenstaatssekretär Thomas Lenz über den Verfahrensstand informiert worden waren. "Auch wenn die Fälle keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, so lassen sie einen doch fassungslos zurück. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche dienstrechtlichen Konsequenzen folgen", sagte Peter Ritter, Abgeordneter der Linkspartei.

      Eine 15-Jährige hatte auf dem Polizeirevier Strafanzeige wegen der ungewollten Veröffentlichung von Bildern im Internet gestellt, die sie beim Sex zeigen. Danach wurde sie von dem Polizisten, dem sie den Fall geschildert hatte, per SMS angeschrieben und zu einem Fotoshooting eingeladen. Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller konstatiert: "Besonders gravierend ist dabei, dass diese Jugendliche sexuell freizügig in Erscheinung getreten und psychisch instabil gewesen ist. Sie hatte sich mit der Bitte um Hilfe an die Polizei gewandt. Im Ergebnis war sie aber erneuten Avancen ausgesetzt."

      In einem zweiten Fall wurde eine 13-Jährige als Zeugin in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs verhört. Ein Ermittler hatte sich nach der Vernehmung ihre Handynummer mit der Begründung verschafft, diese würde möglicherweise noch für Nachfragen benötigt. Noch am selbenTag habe er das Mädchen per Whatsapp kontaktiert und ihr "sexuelle Avancen" gemacht.

      In beiden Fällen wurden laut dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Der Datenschutzbeauftragte verhängte jedoch Bußgelder, die in einem Fall bezahlt wurden. Im anderen Fall läuft ein Widerspruchsverfahren.

      Auch Berliner Polizisten schnüffelten privat in Datenbanken

      Erst im März kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk den laxen Umgang mit dem Datenschutz bei der Berliner Polizei. Oft griffen die Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu, "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern". Ihre Behörde müsse sich "sehr häufig" mit dem Missbrauch von Datenbanken durch Berliner Polizisten beschäftigen.

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