Gericht bestätigt: tm3 muss Sendebetrieb einstellen

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      Gericht bestätigt: tm3 muss Sendebetrieb einstellen

      Der am 12. Januar in „tm3“ umbenannte ehemalige Fernsehkanal „Family TV“ muss seinen Sendebetrieb einstellen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 12. Februar 2019 den vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung durch die LFK abgelehnt.

      Damit ist laut einer Pressemitteilung der LFK nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms tm3 sofort zu beenden ist. Ebenso ist die Programmverbreitung, die derzeit unter anderem über den Satelliten Astra und verschiedene Kabelnetze erfolgt, einzustellen.

      Die LFK hatte die Zulassung im Juli 2017 widerrufen und die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung angeordnet, da nicht mehr alle Zulassungsvoraussetzungen vorlagen. Das Gericht bestätigte nun diese Einschätzung.

      Quelle: Infosat