Datenschutzskandal bei Berliner Polizei: Umfassende Aufklärung angemahnt

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      Datenschutzskandal bei Berliner Polizei: Umfassende Aufklärung angemahnt

      Drohbriefe an die linksautonome Szene enthielten Informationen, die offensichtlich aus Polizei- oder Justizkreisen stammten. Die Aufklärung schleppt sich dahin.

      Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangt von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vollständige Aufklärung über Drohbriefe, die mutmaßlich aus Polizeikreisen an Protagonisten der linken Szene verschickt wurden. Sie vermisst auch Präventionsmaßnahmen, wie sie die hessische Polizei nun nach Drohbriefen gegen eine Anwältin getroffen hat.

      Beschäftigte des Polizei- und Justizdienstes in Berlin werden verdächtigt, im Winter 2017 Drohbriefe an mehrere Berliner Einrichtungen der linksautonomen Szene versandt zu haben. Die Briefe enthielten Lichtbilder und Informationen von 21 Personen, auf die augenscheinlich nur Polizei- oder Justizbehörden Zugriff haben konnten. Im selben Zeitraum hatten linke Gruppen anlässlich von Polizei-Fahndungen zu den G20-Krawallen "Fahndungsbilder" von 54 Berliner Polizisten im Internet veröffentlicht.

      Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellte damals einen Antrag auf Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz. Bis heute sind die Vorfälle nicht vollständig aufgeklärt. Smoltczyk erwartet deshalb, dass die Berliner Polizei mit der Datenschutzbehörde "umfassend" zusammenarbeitet. Im vergangenen Sommer kamen die Gespräche zwischen ihr und den Strafverfolgungsbehörden zu einem Stillstand. Auf ihre Schreiben gab es keine Reaktion mehr. Im August 2018 wurde ein Polizeibeamter wegen unbefugtem Datenzugriff rechtskräftig verurteilt.

      Beschädigtes Vertrauen

      Maja Smoltczyk hält den Vorfall für "schwerwiegend" und betont: "Wenn Beschäftigte der Polizei politisch motiviert personenbezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen entnehmen, ist das eine Straftat, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheitsorgane stark beschädigt."

      Bis heute sei nicht aufgeklärt, wie der Täter an die Vielzahl personenbezogener Daten gelangt ist und wo er diese gesammelt bzw. gespeichert hat. Zwar liegen der Datenschutzaufsicht die Protokolle für die Abrufe vor. Ob die Abrufe jedoch alle dienstlich begründet sind, kann sie nur in Kooperation mit der Polizei feststellen.

      Die Datenschutzbeauftragte in Berlin ist auf die Zusammenarbeit angewiesen, da sie über keine Anordnungsbefugnis verfügt und damit keine gerichtliche Klärung herbeiführen kann. Sie kann lediglich Beanstandungen aussprechen, was sie in diesem Fall noch nicht getan hat. Bisher hat sich auch keine Vor-Ort-Kontrollen bei den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Die Berliner Politik hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz bewusst entschieden, der Datenschutzaufsicht keine Sanktionsmittel zur Verfügung zu stellen. Bleibt eine Beanstandung folgenlos, kann die Datenschutzbeauftragte nach § 13,3 Berliner Datenschutzgesetz den jeweiligen Fall dem zuständigen Ausschuss im Abgeordnetenhaus vorlegen.

      Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangt von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vollständige Aufklärung über Drohbriefe, die mutmaßlich aus Polizeikreisen an Protagonisten der linken Szene verschickt wurden. Sie vermisst auch Präventionsmaßnahmen, wie sie die hessische Polizei nun nach Drohbriefen gegen eine Anwältin getroffen hat.

      Beschäftigte des Polizei- und Justizdienstes in Berlin werden verdächtigt, im Winter 2017 Drohbriefe an mehrere Berliner Einrichtungen der linksautonomen Szene versandt zu haben. Die Briefe enthielten Lichtbilder und Informationen von 21 Personen, auf die augenscheinlich nur Polizei- oder Justizbehörden Zugriff haben konnten. Im selben Zeitraum hatten linke Gruppen anlässlich von Polizei-Fahndungen zu den G20-Krawallen "Fahndungsbilder" von 54 Berliner Polizisten im Internet veröffentlicht.

      Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellte damals einen Antrag auf Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz. Bis heute sind die Vorfälle nicht vollständig aufgeklärt. Smoltczyk erwartet deshalb, dass die Berliner Polizei mit der Datenschutzbehörde "umfassend" zusammenarbeitet. Im vergangenen Sommer kamen die Gespräche zwischen ihr und den Strafverfolgungsbehörden zu einem Stillstand. Auf ihre Schreiben gab es keine Reaktion mehr. Im August 2018 wurde ein Polizeibeamter wegen unbefugtem Datenzugriff rechtskräftig verurteilt.

      Gute Kooperation in Hessen

      Anders ist das in Hessen: Dort verfügt der Datenschutzbeauftragte über Anordnungsrechte und die Kommunikation mit der Polizei klappt. In Hessen war es zu wiederholten Drohbriefen an die NSU-Opfer-Anwältin Seda Basay-Yildiz gekommen, die mutmaßlich von Beschäftigten des Hessischen Landeskriminalamts verfasst worden waren. Die Behörden fanden heraus, dass die Daten einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden waren. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnte eine mutmaßlich rechtsextreme Chatgruppe von Frankfurter Polizisten aufgedeckt werden, woraufhin fünf Beamte vom Dienst suspendiert wurden. Mittlerweile folgten aber drei weitere Drohbriefe.

      Die zuständige Referatsleiterin des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Barbara Dembowski, sagte heise online, dass sie umstandslos alle von ihr gewünschten Protokolldaten, dienstlichen Erklärungen und Akten von der Polizei erhalten könne. Sie habe aber bislang nichts unternommen, weil sie der Arbeit der Staatsanwaltschaft vertraue und selbst gegen die Täter keine Sanktionen für unbefugte Zugriffe verhängen könne, wie dies in anderen Bundesländern möglich sei.


      Anlasslose Kontrollen für Datenabrufe

      Dembowski hält es für einen "kleinen Erfolg", dass der hessische Innenminister die Kontrollmechanismen verbessern will. Nachdem der Hessische Rundfunk mit Nachdruck eine Aufklärung der Vorfälle verlangt hatte, hatte das Landespolizeipräsidium vergangene Woche die Datenschutzbeauftragten der Polizeipräsidien gebeten, künftig auch anlassunabhängige Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Bislang gab es diese nicht, sagt Dembowski. Die Dienststellen meldeten üblicherweise Hinweise auf unerlaubte Datenabfragen dem Hessischen Polizeipräsidium für Technik, das technische Auswertungen durchführt. 2018 gab es 180 entsprechende Meldungen.

      Die Berliner Polizei konnte hingegen bislang nicht darlegen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen und strukturellen Änderungen datenschutzrechtliche Verstöße dieser Art verhindern will. Eine Antwort des Berliner Innensenators auf eine Anfrage von heise online steht noch aus. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk erwartet jedenfalls, dass die Polizei nun "alles daransetzt, diesen Vorfall lückenlos und transparent aufzuklären. Nur so können derartige Verstöße künftig verhindert werden."

      Quelle: heise.online