Wird Streaming illegal? EuGH entscheidet am Mittwoch

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      Wird Streaming illegal? EuGH entscheidet am Mittwoch

      Wird Streaming illegal? Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) könnte jedenfalls morgen die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte auf den Kopf stellen. Darauf verweist die Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.

      Bislang ist das reine Streaming für Nutzer auch dann unbedenklich und rechtlich grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Streaming-Angebote ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Netz abrufbar sind. Zwar erfolgt beim Streaming eine Zwischenspeicherung im sogenannten Browser-Cache des Nutzers. Dabei handelt es sich auch um eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.

      Diese ist jedoch nur temporär und notwendig, damit der Nutzer einen Streaming-Dienst überhaupt nutzen kann. Die Speicherung bezweckt somit nicht primär die Vervielfältigung des Streams. Deswegen hilft hier bis jetzt § 44a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): Die Norm bestimmt, dass vorübergehende Vervielfältigungen, die nur flüchtig bzw. begleitend sowie wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind und keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben, zulässig sind. Allerdings nur dann, wenn deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes zu ermöglichen. Umgesetzt wurde in dieser Vorschrift die europäische Urheberrechts-Richtlinie 2001/29. Bisher ging man davon aus, dass beim Streaming diese Norm anwendbar ist und das Zwischenspeichern damit keine Urheberrechte verletzt.

      Die Frage, die nun dem EuGH gestellt wurde, knüpft genau an diese Richtlinie an. Der EuGH soll unter anderem klären, ob das Betrachten eines illegalen Streams und die damit einhergehende Vervielfältigung von der Ausnahmebestimmung erfasst und europarechtskonform sind. Die rechtliche Einschätzung zum Streaming könnte sich daher am Mittwoch drastisch ändern.

      Worum geht es genau?

      Der Betreiber der Webseite „filmspeler.nl“ bot über seine Seite den gleichnamigen Multimediaplayer „filmspeler“ an. Dieser ermöglicht das Streamen von Filmen und Serien sowie anderen digitalen Internet-Inhalten. Dazu installierte der Betreiber unter anderem sogenannte Add-ons auf dem Mediaplayer. Diese einzelnen Softwaredateien (Add-ons) wurden von Dritten erstellt und sind im Internet frei zugänglich. Die Add-ons enthalten Linksammlungen, die bei Anklicken auf Streamingseiten im Internet weiterleiten, die von Dritten betrieben werden und auf denen unentgeltlich Filme, Fernsehserien und (Live-)Sportveranstaltungen zugänglich gemacht werden. In vielen Fällen werden die Streaming-Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber bereitgestellt. Die niederländische Antipirateriegruppe Stichting Brein hatte vor einem niederländischen Gericht auf Unterlassung geklagt.

      Zunächst muss der EuGH die streitentscheidende Frage klären, ob bereits der Verkauf des Mediaplayers als „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der europäischen Urheberrechts-Richtlinie 2001/29 angesehen werden kann. Eine öffentliche Wiedergabe ist nämlich grundsätzlich nur dem Rechteinhaber des jeweiligen Films bzw. der jeweiligen Serie vorbehalten und ohne dessen Zustimmung illegal. Für solche Seiten wie etwa kinox.to, deren Geschäftsmodell es ist, mit Gewinnerzielungsabsicht auf rechtswidrige Inhalte zu verlinken, ist inzwischen nach der deutschen und europäischen Rechtsprechung geklärt, dass sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begehen. In diesem Fall wird es daher vor allem um die Frage gehen, ob der Verkauf des „filmspelers“ mit solchen Webseiten vergleichbar ist.

      Für deutsche Nutzer sehr viel interessanter ist die äußerst brisante Frage, ob das Streamen von Filmen und Serien auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt oder illegal ist.

      mfg hami

      Quelle: SatelliFax
      meine Satellitenpositionen: 1°W / 1,9°E / 4,8°E / 7°E / 9°E / 13°E / 16°E / 19,2°E / 23,5°E / 28,2°E / 39°E / 42°E und Kabelanschluss von PYUR
      EuGH: Streaming von illegal verbreiteten Kinofilmen ist eine Urheberrechtsverletzung

      Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Nutzer, die sich illegal Kinofilme im Wege des Streamings anschauen, rechtswidrig handeln. Dazu der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke:

      "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.
      Davon dürfte allerdings immer auszugehen sein, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal abrufbar sind, im Internet im Wege des Streamings verfügbar gemacht werden. Eine neue Abmahnwelle - wie wir sie derzeit immer noch bei den zahlreichen Tauschbörsen-Verfahren erleben - ist dennoch nicht zu befürchten. Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden.

      Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, welches meist anonym operiert und oft keine IP-Adressen speichert. In der Vergangenheit ist es der Polizei allerdings erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen. Die Forderungen selbst dürften allerdings - anders als bei den Filesharing-Verfahren - überschaubar bleiben, da keine Streams weiterverbreitet sondern lediglich konsumiert werden. Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen."

      Weitere Informationen zu dieser Entscheidung erhalten Sie unter diesem Link.

      mfg hami

      Quelle: SatelliFax

      meine Satellitenpositionen: 1°W / 1,9°E / 4,8°E / 7°E / 9°E / 13°E / 16°E / 19,2°E / 23,5°E / 28,2°E / 39°E / 42°E und Kabelanschluss von PYUR
      Man sollte sich natürlich bewußt sein beim Streamen, was legal ist und was nicht. Wenn der Streamingdienst die Rechte am Inhalt besitzt, ist Streamen natürlich legal.
      Interessant war heute beim MDR "Hier ab vier" die Frage des Moderators an den Studiogast Landgerichtspräsident Häfner, was für Strafen zu erwarten sind. Er antwortete, daß der Nutzer illegaler Streaminginhalte nicht einmal eine Geldstrafe zu erwarten hat. Bestenfalls hat er Lizengebühren zu zahlen.
      Hier zeigt sich mal wieder, daß Neulinge und Unwissende durch solche Meldungen nur abgeschreckt werden sollen. Außerdem ist die Verwendung von VPN eine ziemlich sichere Sache.

      Also: Schreck laß nach! :D

      Gruß Fritz Müller