Weiterer Schlag gegen illegalen Vertrieb von Sky-Inhalten

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      Weiterer Schlag gegen illegalen Vertrieb von Sky-Inhalten

      Im Rahmen einer internationalen Razzia gegen illegale
      Internet-Plattformen gelang dem Bundeskriminalamt auch ein Schlag gegen
      eine Streaming-Plattform, die illegal Sky-Inhalte vertrieb.

      Nach der Verurteilung eines illegalen Card-Sharers hatte der
      Pay-TV-Anbieter Sky angekündigt, stärker gegen die illegale Verwertung
      von Sky-Inhalten vorzugehen. Nun gelang dem Bundeskriminalamt während
      einer internationalen Razzia gegen Betreiber und Nutzer illegaler
      Plattformen im Internet auch ein weiterer Schlag gegen den illegalen
      Vertrieb von Sky-Inhalten. Dabei wurde auch ein Online-Dienst
      zerschlagen, der den Zugriff auf Sport- und Filmprogramme von Sky
      erlaubte.

      "Nach dem wegweisenden Urteil des Landgerichts Verden zeigt auch dieser
      beeindruckende Fahndungserfolg, dass illegales Streaming in Deutschland
      keine Zukunft hat", freut sich Dr. Holger Enßlin, Geschäftsführer Legal,
      Regulatory & Distribution von Sky Deutschland. "Wir werden unsere
      Inhalte mit aller Macht schützen und in enger Zusammenarbeit mit den
      zuständigen Behörden dafür sorgen, dass die Betreiber entsprechender
      illegaler Plattformen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft
      werden." Auch an die Nutzer illegaler Machenschaften richtet Enßlin
      seinen Appell: "Und den Nutzern derartiger Angebote sollte spätestens
      jetzt klar sein, dass sie durch ihre Zahlungen an die Betreiber
      kriminelle Machenschaften in großem Stil unterstützen."



      Im Rahmen der internal angelegten Razzia wurde der mutmaßliche Betreiber
      der Onlineplattform "istreams.to" festgenommen, die seitdem nicht mehr
      erreichbar ist. Der Dienst ermöglichte den Nutzern gegen einen
      monatlichen Betrag illegalen Zugriff auf die Inhalte von Sky. Das
      Bundeskriminalamt hatte die Ermittlungen gegen die Plattform
      aufgenommen, nachdem der Pay-TV-Anbieter 2012 Strafanzeige gegen den
      Dienst gestellt hatte. Parallel zu den eingeleiteten rechtlichen
      Schritten hatte Sky kontinuierlich Beweismittel gegen die
      Streaming-Plattform gesichert.



      Betrieben wurde die Plattform mutmaßlich von einem 22-Jähriger aus dem
      Münsterland, der im Rahmen der am 23. und 24. Februar stattgefundenen
      Razzia in Untersuchungshaft genommen wurde. Laut dem Bundeskriminalamt
      sind "die konzertierten Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland ein
      bedeutender Schlag gegen die deutschsprachige Underground-Economy-Szene
      und ein erneuter Beweis dafür, dass es im Internet keine vollständige
      Anonymität gibt, auch nicht im sogenannten Darknet. Sie unterstreichen
      zudem die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der
      Bekämpfung der Internetkriminalität", wie es in einer Mitteilung hieß.

      Quelle: Digitalfernsehen
      Mit zwei neuen Expertinnen will Sky den Kampf gegen die illegale Ausstrahlung seiner Inhalte ausweiten. Erfolg kann der Pay-TV-Anbieter mit seiner Strategie ohnehin schon verbuchen. So konnten erst in der letzten Woche zwei weitere Streamingplattformen gesperrt werden, wie das Amtsgericht Bamberg bekannt gab.

      Die Ermittlungen der 2015 eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern, die der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angehört, richten sich gegen die Betreiber der beiden Plattformen stream4k.net und mystreamz.cc. Mit der Festnahme eines 25-jährigen Informatikers in Köln, der das Sendesignal von Sky über das Internet verbreitet und von zu Höchstzeiten rund 3000 Nutzern eine monatliche Gebühr verlangt hatte, konnte letzten Montag ein weiterer Erfolg verbucht werden. Zwei weitere Festnahmen und zahlreiche Wohnungsversuche waren dem jetzigen Ermittlungserfolg vorausgegangen.

      Bei dem 25-Jährigen soll es sich um den Haupttäter handeln, zusammen mit seinen Unterstützern hat er das Urheberrecht verletzt und sich weiterer Straftaten schuldig gemacht. Er soll bereits ein Geständnis abgelegt haben, die von ihm betriebene Streaming-Plattform mystreamz.cc wurde vom Netz genommen.

      Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige, die Sky eingereicht hatte. Mit dem Ausgang zeigt sich der Pay-TV-Anbieter zufrieden. "Mit der Abschaltung der Plattform mystreamz.cc wurde dadurch der nächste Erfolg gegen illegales Streaming erzielt, was zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Nutzer besser legale Angebote verwenden sollen", erklärte ein Sky-Sprecher gegenüber unserer Redaktion. "Das ist auch ein guter Tag für all unsere zahlenden Kunden. Sky wird weiterhin konsequent und mit allen Mitteln gegen illegale (IPTV-)Anbieter vorgehen und die Szene genau beobachten."

      mfg hami

      Quelle

      meine Satellitenpositionen: 1°W / 1,9°E / 4,8°E / 7°E / 9°E / 13°E / 16°E / 19,2°E / 23,5°E / 28,2°E / 39°E / 42°E und Kabelanschluss von PYUR
      In einem zivilrechtlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 221/14) den Betreiber der illegalen Live-Streaming-Plattform für Sky Inhalte Stream4u.tv und dessen technischen Dienstleister, der die dazugehörige Hardware geliefert hat, zu über 18.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

      Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die erste zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz wegen illegalen Sky Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld. Das bedeutet, dass der Lieferant wegen Beihilfe als Gesamtschuldner (nach § 830 II BGB) ebenfalls für den vollen Betrag haftet, da ihm laut Landgericht bewusst war, dass die gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung von Sky Inhalten genutzt wurde. Somit setzt sich jeder technische Dienstleister, der über die illegale Nutzung seiner Dienste von Sky informiert wird, einem erheblichen Haftungsrisiko aus, wenn er nicht unverzüglich reagiert und seine Leistung einstellt.

      Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland: "Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten - unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht."

      mfg hami

      Quelle: SatelliFax
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