Cinedom möglicherweise neues On-Demand-Angebot für Entertain

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      Cinedom möglicherweise neues On-Demand-Angebot für Entertain

      Der ehemalige Pay-per-View-Kanal Cinedom soll offenbar ein Comeback feiern. Angeblich plant die Telekom das Programm als Video-on-Demand-Dienst in ihr IPTV-Angebot Entertain einzubinden.

      Video-on-Demand-Angebote gelten schon seit längerem als neuer Wachstumsbringer im Pay-TV-Segment. Laut Medienberichten plant die Deutsche Telekom jetzt offenbar die alte Pay-per-View-Marke Cinedom zurück zu bringen und in ihr IPTV-Angebot Entertain zu integrieren. Über Cinedom sollen die Nutzer vor allem Kinoklassiker sehen können.

      Cinedom gehörte in den 1990er Jahren zum Angebot des Pay-TV-Anbieters DF-1 der Kirch-Gruppe und bot schon damals Spielfilm-Highlights auf Abruf. Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de wollte man die Berichte bei der Telekom zwar nicht bestätigen, verwies jedoch darauf, dass man auf der am 31. August startenden IFA einige spektakuläre Neuerungen ankündigen wolle. Fakt ist indess, dass die Autentic GmbH bereits am 27. Juli einen Lizenzantrag für das Fernsehspartenprogramm Cinedom bei der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gestellt hat.

      Quelle: Digitalfernsehen

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      Medienrat genehmigt das Fernseh-Spartenangebot „Cinedom“

      Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 das Fernseh-Spartenangebot „Cinedom“ der Autentic GmbH für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Cinedom ist ein 24-Stunden-Programm in der Sparte Unterhaltung. Angeboten werden ausschließlich deutsche und österreichische Repertoire-Spielfilme. Cinedom ist ein Free-TV-Kanal, der durch Werbung finanziert werden soll. Die technische Verbreitung erfolgt ausschließlich über IP-Stream. Zusätzlich soll auch eine Video-on-Demand-Plattform angeboten werden.

      Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers Autentic GmbH sind wie folgt:

      Gesellschafter 1. Stufe: Kapitalanteile

      - Dr. Patrick Hörl 50 %
      - Beta Film GmbH 40 %
      - Moritz Freiherr von Kruedener 5 %
      - Herbert Schroder 5 %

      Der für die Beurteilung der Sicherung der Meinungsvielfalt zuständigen Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde der Vorgang vorgelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

      Die Kommission zur Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat entschieden, der Autentic GmbH - vorbehaltlich der Prüfung durch die KEK - die Zulassung nach § 20 a RStV zu erteilen.

      Quelle: BLM

      osiris1