Wegen illegaler Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber zu Freiheitsstrafe verurteilt

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      Wegen illegaler Nutzung von Sky: Card-Sharing-Betreiber zu Freiheitsstrafe verurteilt

      Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Damit bestätigte die Behörde die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013 im Grundsatz. Das Urteil des Landgerichts Verden ist der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität („Cybercrime“) und darf daher auch als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren gelten.

      Der Täter hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt. Auf Basis der Ergebnisse gemeinsamer intensiver Recherchen zu dem Fall von Sky und Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und nach Abschluss aufwändiger Ermittlungsmaßnahmen Klage erhoben. Sky und Nagravision waren an dem Verfahren zudem als Nebenkläger beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: „Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“

      stand heute im SatelliFax

      mfg hami
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      gibt hier noch einen Beitrag dazu:

      "Wir gehen entschieden gegen die illegale Nutzung von Sky vor"

      Mit dem Urteil des Landgerichts Verden gegen das Card-Sharing konnte Sky einen Erfolg im Kampf gegen die illegale Nutzung seiner Inhalte verbuchen. Welche Auswirkungen das Urteil haben kann und welche Maßnahmen weiter geplant sind, verriet Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security von Sky Deutschland, im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN.

      Erstmals wurde ein Urteil gegen ein Cardsharing-Netzwerk auch in zweiter Instanz bestätigt, wie zufrieden sind Sie mit dem Urteil?

      Dr. Andreas Rudloff: Zunächst einmal freut es uns, dass erstmals in Deutschland auch ein Landgericht Card-Sharing als das wertet, was es ist: Eine Straftat – konkret: gewerbsmäßiger Computerbetrug –, die in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Jedem Card-Sharer in Deutschland muss nach diesem Urteil klar sein, dass man dafür ins Gefängnis wandern kann. Zwar wäre nach unserer Einschätzung ein Strafmaß ohne Bewährung, wie zuvor vom Amtsgericht Stolzenau verhängt, angemessener gewesen, aber diese Wertung trifft alleine das Gericht unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände des Einzelfalls. Insgesamt sind wir mit der Entscheidung sehr zufrieden.

      Was erhoffen Sie sich von dem Urteil auf ähnlich gelagerte Fälle?

      Rudloff: Das Urteil hat definitiv Signalwirkung. Wir sind uns sicher, dass sich potentielle Täter in Zukunft zweimal überlegen werden, ob sie ihre kriminellen Handlungen in dem Wissen um die möglichen Folgen für sie ganz persönlich fortsetzen. Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.

      Wird Sky nun auch zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen? Welche Schadensersatzforderungen stehen dabei im Raum?

      Rudloff: Im konkreten Fall werden wir in einem ersten Schritt unsere Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Danach folgt die Analyse der durch die Finanzermittlungen festgestellten Einnahmen aus der kriminellen Tätigkeit und die Berechnung des konkret nachweisbaren Schadensersatzes.

      Sky versucht auch mit der Einführung technischer Weiterentwicklungen wie etwa dem Pairing von Receiver/Modul und Karte das illegale Decodieren der Pay-TV-Sender unmöglich zu machen. Sind die Maßnahmen von Erfolg gekrönt?

      Rudloff: Noch ist die Einführung von Pairing und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen nicht abgeschlossen, so dass es zu früh ist, heute schon über Erfolge zu berichten. Aber es ist sicherlich kein Geheimnis, dass es bereits heute wesentlich schwerer als früher ist, in das illegale Geschäft mit Card-Sharing einzusteigen.

      Welche weiteren Möglichkeiten nutzt Ihr Unternehmen um illegales Schauen des Angebotes unmöglich zu machen bzw. eventuelle Straftaten herauszufinden?

      Rudloff: Sky verfügt über das wertvollste und exklusivste Portfolio an Inhalten in den Bereichen Live-Sport, Film und Serie in Deutschland und Österreich. Diese Inhalte werden von ehrlichen Kunden refinanziert und sie bezahlen dafür einen angemessenen Preis. Daher gehen wir entschieden gegen jede Form der illegalen Nutzung oder des illegalen Vertriebs von Sky vor, die letztlich auf dem Rücken unserer ehrlichen Kunden geschieht. Sky führt daher intensive Recherchen und Vorermittlungen durch, um Straftaten gegen Sky zu erkennen. Entsprechend arbeiten wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies gilt nicht nur für den Bereich des Card-Sharings, sondern für alle kriminellen Geschäftsmodelle wie z. B. auch illegales Live-Streaming.

      Dank immer besser werdender Datenraten wird nun auch das Streamen von kompletten Inhalten/Sendern in das Internet immer mehr genutzt. Wie wehrt sich Sky gegen diese neuartige Methode Programme illegal weiterzuverbreiten?

      Rudloff: Genauso wie Sky seine Angebote über Internet ausbaut, beobachten wir, dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren. Gerade das neue Urteil des Landgerichts Verden, das solche illegalen Maßnahmen ganz klar im Bereich der Informations- und Kommunikationskriminalität ansiedelt, stärkt uns dabei den Rücken.

      Zugleich möchten wir unseren ehrlichen Kunden den legalen Zugang zu Sky über das Internet so einfach und bequem wie möglich machen. Mit der Einführung und dem kontinuierlichen Ausbau von Sky Online und Sky On Demand im vergangenen Jahr haben wir dafür einen ganz entscheidenden Schritt getan. Sky Online ist auf immer mehr Plattformen verfügbar und mit Sky On Demand lässt sich die gesamte Fülle unseres Online-Angebots in bester Qualität auch auf dem heimischen Fernseher genießen.

      Gibt es Überlegungen in Ihrem Haus Programme innerhalb der eigenen Wohnung via Netzwerk auch an verschiedenen Stellen zugänglich zu machen? Auf legalem Weg für den Zuschauer versteht sich.

      Rudloff: Unsere Kollegen in England haben gerade das neue Premiumprodukt „SkyQ“ eingeführt, womit unter anderem genau das möglich ist. Die dabei gemachten Erfahrungen werden mit Sicherheit auch in die Entwicklung neuer Technologien für den deutschen Markt einfließen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber noch zu früh, darüber im Detail zu sprechen.

      Vielen Dank für das Gespräch.

      Quelle

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      Verurteilung wegen illegalen Live-Streamings von Sky Bundesliga Übertragungen

      Sky Deutschland hat den nächsten Erfolg im Kampf gegen Cyberkriminelle erzielt: Das Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilte jetzt zwei Deutsche wegen illegalen Live-Streamings von Bundesliga-Übertragungen von Sky Deutschland im Jahr 2014. Wegen fünf nachgewiesener Urheberrechtsverletzungen wurde ein 28-jähriger Angeklagter aus Baden-Württemberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer, ebenfalls 28-jähriger Angeklagter aus Sachsen wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt.

      Sky konnte die Täter bereits aufgrund eigener Ermittlungen bei Stellung der Strafanzeige eindeutig identifizieren und eine schnelle Überführung der Täter durch die Polizei ermöglichen.

      Thomas Stahn, Head of Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland: "Mit diesem klaren Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim sehen wir uns einmal mehr in unserer Strategie bestätigt, illegale Live-Streams kontinuierlich und konsequent zu verfolgen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Justiz gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorgeht und diese mit Freiheitsstrafen oder empfindlichen Geldstrafen ahndet."

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