Sky: Neue Bearbeitungsgebühr für Rückholangebote

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      Sky: Neue Bearbeitungsgebühr für Rückholangebote

      Sky Deutschland berechnet Kunden, die einen bestehenden Vertrag zwar verlängern möchten, dabei aber auf günstigere Konditionen bestehen, seit 1. August eine Bearbeitungsgebühr für die Vertragsveränderung.

      Das Verlängern eines Pay-TV-Vertrags läuft häufig vollkommen automatisch ab. Kündigt der Kunde diesen nicht innerhalb der vorgesehen Frist, läuft er automatisch zu den gleichen Konditionen weiter. Nur im Rahmen besonderer Aktionen haben beispielsweise Kunden von Sky Deutschland die Möglichkeit, bei ihrer Vertragsverlängerung auf ein anderes Angebot zu günstigeren Konditionen zu wechseln. Dafür sind sie jedoch auf das Entgegenkommen des jeweiligen Callcenter-Agenten angewiesen.

      Seit dem 1. August hat der Pay-TV-Anbieter nun eine Gebühr eingeführt, die den Wechsel in eine andere Angebotsstruktur quasi offiziell macht. So berechnet der Pay-TV-Anbieter ab sofort bei Vertragsverlängerungen zu günstigeren Konditionen, die eine Vertragsänderung zur Folge haben, eine vergünstigte Aktivierungsgebühr von einmalig 9,90 Euro im Vergleich zur normalen Aktivierungsgebühr von 39,90 Euro für Neukunden.

      Damit möchte Sky aber sicherlich auch verhindern, dass massenhaft Kunden mit dem Auslaufen ihres Vertrages auf einer Fortführung des Vertragsverhältnisses zu günstigeren Konditionen bestehen. In der Vergangenheit hatten Sky in diesem Zusammenhang vor allem Kunden Probleme bereitet, die ihren Vertrag zunächst gekündigt hatten, um direkt im Anschluss einen Neukundenvertrag zu günstigen Einstiegskonditionen abzuschließen. Auf diese Entwicklung hatte der Pay-TV-Anbieter mit einer Erhöhung der Aktivierungsgebühr auf 99 Euro reagiert, für den Fall, dass für einen Haushalt beziehungsweise eine Kontonummer bereits ein Sky-Abo besteht oder bis zu 3 Monate vor Neuabschluss bestand.

      Quelle: digitalfernsehen.de