Porno-Streaming-Nutzer bekommen Post vom Anwalt

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      Porno-Streaming-Nutzer bekommen Post vom Anwalt

      Bisher war eine Abmahnung wegen der Nutzung von Streaming-Diensten undenkbar. Doch nun liegen erste Fälle vor, wie Anwälte berichten.
      Es handelt sich um Nutzer von Pornofilmen. Von Benedikt Fuest


      Die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nimmt deutsche Nutzer des Porno-Streamingportals Redtube aufs Korn. Die Kanzlei verschickte in dieser Woche mehrere Hundert Abmahnungen an Internetsurfer, die angeblich diverse raubkopierte Pornos auf dem US-Portal angesehen haben.

      Damit betritt die für öffentliche Abmahn-Aktionen bekannte Kanzlei juristisch zweifelhaftes Neuland: Bislang galt die Nutzung von Streaming-Portalen als nicht justiziabel, da die Nutzer die Inhalte dort lediglich ansehen, sie jedoch weder dauerhaft auf ihren Geräte abspeichern noch sie per Internet weiterverbreiten.

      In dem massenhaft verschickten Abmahnschreiben setzen die Anwälte U+C einen Streitwert von über 1000 Euro pro angesehenen Porno-Film an – Titel wie "Glamour Show Girls" oder "Amandas Secret" werden genannt. Sie fordern auf dieser Basis neben einer Entschädigung für die Nutzung und Anwaltsgebühren von knapp 150 Euro auch noch die Erstattung von Ermittlungskosten in Höhe von 65 Euro – insgesamt 250 Euro sollen die Adressaten direkt an den Schweizer Rechteverwerter "The Archive" überweisen.

      Anfrage nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz

      Die Post-Adressen der Redtube-Nutzer hat U+C über eine Standard-Anfrage beim Landgericht Köln ermittelt – und könnte sich damit rechtlich selbst auf dünnes Eis begeben haben. Das Landgericht fordert Internet-Provider regelmäßig dazu auf, auf Basis von im Netz ermittelten IP-Adressen von Raubkopierern die Kontaktdaten ihrer Kunden an abmahnende Anwaltskanzleien weiterzugeben. Dazu muss die Agentur die IP-Adressen und die Uhrzeiten angeben, an denen die Filme illegal genutzt wurden.

      Der als Basis für Auskunftsersuchen dienende Paragraf 101 im Urheberrechtsgesetz setzt jedoch eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung voraus, die hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorliegt, da die Nutzer den Film beim Streaming nur für private Zwecke nutzen, ihn nicht auf ihrer Festplatte speichern, und ihn nur während des Ansehens im Arbeitsspeicher ihres Geräts vorhalten. Auch der Düsseldorfer Strafverteidiger und Lawblogger Udo Vetter zweifelt daran, dass Nutzer von Streamingportalen Urheberrechte verletzen.

      Der Kölner Internetrechtler Christian Solmecke kommentiert im Gespräch mit der "Welt" die Abmahnwelle: "Ich zweifele daran, dass die Kölner Richter diesem Auskunftsersuchen überhaupt hätten stattgeben dürfen", sagte er. "Auch konnten die Nutzer von Redtube nicht wissen, dass das Material dort eventuell ohne Zustimmung der Rechteinhaber online gestellt wurde."

      Bei Anwälten stehen die Telefone nicht mehr still

      Solmeckes Kanzlei ist auf die Verteidigung in Abmahnverfahren spezialisiert, dort stehen seit gestern Abend die Telefone nicht mehr still: "Bei uns haben sich mittlerweile mehr als 250 Nutzer von Redtube gemeldet, die von U+C abgemahnt wurden." Solmecke geht angesichts dieses Ansturms davon aus, dass U+C in der vergangenen Woche eine vierstellige Zahl ähnlicher Abmahnungen verschickt hat. Erstmals von dem Fall berichtet hatte der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden in seinem Blog.

      Fraglich und aus den Abmahnschreiben nicht ersichtlich ist, wie U+C die IP-Adressen der Nutzer von Redtube ermittelt hat. Da die Redtube-Nutzer selbst keine Daten ins Netz hochladen, besteht für die Dauer der Nutzung die IP-Verbindung nur zwischen der privaten IP-Adresse der Nutzer und dem Streaming-Portal.

      Ob Redtube selbst unter juristischem Druck die IP-Adressen seiner Nutzer herausgerückt hat, ist nicht bekannt. Alternativ hätte jemand die Verbindungen der Redtube-Server abhören müssen – das jedoch wäre höchstwahrscheinlich illegal. Eine Antwort auf eine telefonische Anfrage der "Welt" lehnte U+C ab – eine E-Mail-Anfrage blieb bislang unbeantwortet.

      U+C ist für Abmahn-Aktionen am Rande der Legalität bekannt: 2012 hatte das Landgericht Essen der Kanzlei verboten, die Namen von abgemahnten und zahlungsunwilligen Porno-Raubkopierern im Internet zu veröffentlichen.

      Quelle: Die Welt